Parteien dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, 3in1 Büroservice, Cornelia Matyschik, Hauptstr. 102, 40668 Meerbusch,
nachfolgend "Auftragnehmer" genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden
diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die
Leistungen des Auftragsnehmers erfolgen auschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die zu übernehmenden Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag festgehalten.
§2 Vergütung und Fälligkeit
Die Vertragsparteien vereinbaren für die gemäß § 1 dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten ein stundenweises, monatliches oder nach Ende
einer in Auftrag gegebener Dienstleistung fälliges Honorar. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per überweisung oder Barzahlung
fällig.
§3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so
rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle
Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Datenträger, die der Auftraggeber
zu Verfügung stellt, müßen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzten.
Der Auftrageber hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten.
Arbeitsergebniße hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Auftragnehmer unverzüglich
mitzuteilen.
§4 Pflichten des Auftragsnehmers
Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben gemäß § 6 Nr. 4 StBerG nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt
sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht
auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheit besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener
Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.
Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er
wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den
Aufraggeber darauf hinweisen.
§5 Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbeßerung zu geben. Beseitigt der
Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der
Aufraggeber im Rahmen § 5, auf Kosten des Auftragnehmers, die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung
der Vergütung verlangen.
Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt
werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber, mit Einwilligung des Auftraggebers, berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich,
wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers, den Interessen des Auftraggebers, vorgehen.
§6 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen
vollständigen Auswertungsmonat mit Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
§7 Aufbewahrungspflicht
Der Auftragnehmer hat Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt
jedoch schon vor Ablauf des Zeitraumes, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen
und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen 6 Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlaß des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn
erhalten hat. Diese gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Handakten innerhalb
einer angemeßenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder
Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Datenträger, Listen und
Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen
gedruckten monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung dieses
Vertrages.
§8 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und
Unterlagen
Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der
Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt
ist. Dieses gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung den Umständen,
insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen
würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der
Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils des Honorars
berechtigt.
§9 Vertragsdauer und Vertragsänderungen
Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird individuell vereinbart. Mündliche
oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorstehenden
Schriftformklausel.
§10 Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtstand gilt der Sitz des
Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke
befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die
Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke
gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem
Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke
im vornhinein erkannt.